Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Video und Filmproduktionen der Those Youngbloods GmbH.

1. Allgemeines

Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen den Kund:innen und der Those Youngbloods GmbH, nachfolgend Those Youngbloods genannt, gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Kund:innen sind nur wirksam, wenn sie von Those Youngbloods ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Auch abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsabschluss

Die Angebote von Those Youngbloods sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn Those Youngbloods den Auftrag schriftlich genehmigt hat, es sei denn, Those Youngbloods nimmt den Auftrag durch konkludentes Handeln auf dieser Grundlage an.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1 Those Youngbloods besitzt das Urheberrecht an den Bildern und Videos gemäß dem Urheberrechtsgesetz.

3.2 Die von Those Youngbloods produzierten Bilder und Videos sind grundsätzlich ausschließlich für den Gebrauch der Kund:innen bestimmt. Wenn Those Youngbloods die Nutzungsrechte an ihren Werken überträgt, wird in jedem Fall nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Mit der Übermittlung von Werken werden jedoch keine Eigentumsrechte übertragen. Jede Übertragung von Nutzungsrechten, insbesondere an Dritte, bedarf einer besonderen Vereinbarung. Dazu gehören auch Konzernunternehmen oder Tochtergesellschaften.

3.3 Die Nutzungsrechte werden den Kund:innen erst nach vollständiger Bezahlung an Those Youngbloods übertragen.

3.4 Im Rahmen der Verwertung der Bilder können Those Youngbloods, sofern nicht anders vereinbart, verlangen, als Urheber der Werke genannt zu werden. Die Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Those Youngbloods zu einer Entschädigung.

Die Bezeichnung "Video : Those Youngbloods" muss in jeder Veröffentlichung direkt unter dem Bild/Video oder im Impressum angegeben werden. Bei Veröffentlichungen auf Internetplattformen, insbesondere "Social Media" im weitesten Sinne (z.B. facebook.com; YouTube.com; vimeo.com; instagram.com, einschließlich ihrer Subdomains und Links aus anderen Ländern zu ihrer Seite), die über "Share"- und "Link"-Funktionen verfügen, müssen Those Youngbloods so weit wie möglich verlinkt werden. Dies gilt insbesondere für den Internetauftritt von Those Youngbloods unter den Domains https://www.facebook.com/thoseyoungbloods/; https://www.instagram.com/thoseyoungbloods/; https://vimeo.com/thoseyoungbloods und https://thoseyoungbloods.com.

3.5 Jede andere Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist kostenpflichtig und bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung Those Youngbloods. Dies gilt insbesondere für die Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, die Veröffentlichung im Internet und in sozialen Medien, insbesondere in Produktbroschüren, in Werbemaßnahmen oder sonstigen Nachdrucken, jede Bearbeitung, Veränderung oder Umarbeitung des Bild- oder Videomaterials. Veränderungen des Bild- oder Videomaterials durch Bearbeitung, Zusammenstellung oder elektronische Mittel zur Schaffung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Those Youngbloods gestattet. Außerdem darf das Bild- oder Videomaterial nicht kopiert, nachgebaut oder anderweitig als Motiv verwendet werden.

3.6 Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte behält sich Those Youngbloods das Recht vor, die Bilder in der Eigenwerbung (z.B. in Showreels, auf der Homepage oder in eigenen Accounts wie https://www.facebook.com/thoseyoungbloods/; https://www.instagram.com/thoseyoungbloods/ oder https://vimeo.com/thoseyoungbloods) zu verwenden, auch wenn in diesem Zusammenhang Marken, geschäftliche Bezeichnungen oder Logos von Unternehmen der Kund:innen oder sonstige geschützte Zeichen erkennbar sind.

4. Vergütung

4.1 Die Vergütung wird auf Projektbasis vereinbart. Kosten für Projekte, die nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurden, können von Those Youngbloods gesondert in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere für Reisekosten oder zusätzliche Dienstleistungen.

4.2 Ist eine Einmalzahlung vereinbart, so gilt diese für den in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungsumfang, ansonsten für alle anfallenden und veranlassten Leistungen bis zur entsprechenden Rechnungsstellung.

4.3 Das Unternehmen stellt Rechnungen entsprechend dem Arbeitsfortschritt aus und ist berechtigt, Abschlagszahlungen für noch zu erbringende Leistungen zu verlangen. Rechnungen sind sofort nach Eingang bei dem:der Auftraggeber:in, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist treten ohne Vorankündigung Verzögerungen mit den entsprechenden Folgen ein (Verpflichtung zur Behebung der durch die Verzögerungen verursachten Schäden).

4.4 Wenn die vorhersehbaren Kosten von Those Youngbloods im Angebot kalkuliert wurden, wird eine Überschreitung von bis zu 10 % gemäß dem Vertrag berücksichtigt.

5. Schutz der Daten

5.1 Die Firma Those Youngbloods haftet für sich und ihre Erfüllungsgehilfen für Pflichtverletzungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet sie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilf:innen durch fahrlässige Pflichtverletzungen verursacht haben. Soweit nicht anders vereinbart, haftet Those Youngbloods für Schäden an Aufnahmeobjekten, Modellen, Displays, Layouts oder Daten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5.2 Der Versand und die Rücksendung von Daten erfolgt auf Kosten und Gefahr des:der Auftraggebers:in.

6. Haftung

6.1 Für Schäden wegen Rechtsmängeln und des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die Firma Those Youngbloods unbeschränkt. Zugesicherte Eigenschaften liegen nur vor, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt (§ 14 ProdHG).

6.2 Those Youngbloods haftet nicht für den Verlust von Daten und/oder Programmen, soweit der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass der:die Kund:in es versäumt hat, eine rechtzeitige, kontinuierliche und funktionsfähige Sicherung der Daten vorzunehmen und dadurch nicht sichergestellt ist, dass die verlorenen Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei einer Datensicherung im vorgenannten Sinne durch den:die Kund:in eingetreten wäre.

6.3 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter:innen und Auftragnehmer:innen des Unternehmens.

7. Bearbeitung von Bildern

7.1 Die Bearbeitung von Bildern oder Videos von Those Youngbloods sowie deren Vervielfältigung und Verbreitung, ob analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von Those Youngbloods. Wird ein neues Werk durch Fotomontage, Bearbeitung oder sonstige elektronische Manipulation geschaffen, muss es mit [M] gekennzeichnet werden. Die Urheber der verwendeten Werke und der:die Urheber:in des neuen Werkes sind Miturheber:innen im Sinne des § 8 UrhG.

7.2 Der:die Kund:in stellt diese elektronische Verknüpfung so her, dass sie bei jeder Art der Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf dem Bildschirm, bei jeder Art der Projektion, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und Those Youngbloods klar und eindeutig als Urheber der Videos oder Bilder identifiziert werden kann.

7.3 Der:die Kund:in garantiert, dass er:sie befugt ist, Those Youngbloods mit der elektronischen Verarbeitung von Bildern oder Videos Dritter zu betrauen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Der:die Auftraggeber:in stellt Those Youngbloods von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtung beruhen.

8. Abnahme

Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen, in der Regel nach einer Vorführung zu einem von der Firma vorgeschlagenen gemeinsamen Abnahmetermin. Teilleistungen werden auf Wunsch des Unternehmens abgenommen.

9. Archivierung von Original- und Projektdaten

Those Youngbloods ist nicht verpflichtet, das Originalmaterial nach Beendigung des Projekts aufzubewahren, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

10. Aufbewahrung von Rohdaten

Die während der Produktion erstellten Daten, einschließlich der Rohdaten, Bilder und Tonaufnahmen, verbleiben mit den Nutzungsrechten bei Those Youngbloods.

11. Nebenpflichten

Der:die Auftraggeber:in versichert, dass er für alle an Those Youngbloods gelieferten Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Porträts die Zustimmung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung hat. Ansprüche Dritter, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtung beruhen, gehen zu Lasten des:der Auftraggebers:in.

Der:die Auftraggeber:in verpflichtet sich, die Registrierungsobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Registrierung abzuholen. Holt die Kund:in die Anmeldeobjekte nicht innerhalb von zwei Werktagen nach Aufforderung ab, sind Those Youngbloods berechtigt gegebenenfalls eine Lagergebühr zu erheben oder die Objekte auf Kosten des:der Kunden:-in auszulagern, wenn die Studioräume verschlossen sind. Die Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des:der Auftraggebers:in.

12. Fristen

Werden für die Erbringung der vertraglichen Leistungen durch den:die Auftraggeber:in Termine genannt, so sind diese nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Verbindliche Termine für die Leistungserbringung können nur von dem:der Projektleiter:in im Namen der Firma zugesagt werden.

13. Stornierung

Storniert der:die Auftraggeber:in fest bestellte Leistungen, Aufträge oder gebuchte Termine, so ist Those Youngbloods berechtigt, dem:der Auftraggeber:in die folgenden Stornogebühren in Rechnung zu stellen, wenn kein anderer Miet-, Nutzungs- oder Buchungsersatz erfolgen kann:

Diese Bestimmung gilt unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

14. Vertraulichkeit

Alle Informationen und Unterlagen, die dem:der Auftraggeber:in im Rahmen des Auftrages zugänglich werden, sind auch nach Beendigung des Auftrages streng vertraulich zu behandeln, und zwar auch dann, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird.

Der:die Auftraggeber:in wird diese Vertraulichkeitsverpflichtung seinen:ihren an der Ausführung des Auftrages beteiligten Mitarbeiter:innen, Unterauftragnehmern:innen usw. schriftlich auferlegen, soweit dies zur Wahrung der Vertraulichkeit erforderlich ist.

15. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

16. Firmengrundsätze

16.1 Those Youngbloods möchte eine integrative und gleichberechtigte Branche fördern, die es allen ermöglicht, sich sicher zu fühlen. Wir bemühen uns darum, bei Produktionen die Gesellschaft so abzubilden, wie sie ist, und den destruktiven Stereotypen (wie rassistische, homophobe, transphobe oder sexistische Stereotype) entgegenzuwirken. Die gesellschaftlichen Strukturen, die zu Diskriminierung und Ausgrenzung führen (Sexismus, Rassismus usw.), betreffen auch unsere Produktionen. Wir haben die Verantwortung, diesen Strukturen aktiv entgegenzuwirken. Das bedeutet unter anderem, dass wir die Folgen der Entscheidungen, die wir bei unseren Produktionen treffen, bestmöglich analysieren, auf der Grundlage unserer Erkenntnisse handeln und den Kund:innen entsprechende Empfehlungen geben.

16.2 Alle Beteiligten unserer Produktion sind - unabhängig von der Funktion - Repräsentant:innen von Those Youngbloods. Jede:r hat eine individuelle Verantwortung, zu einem sicheren und integrativen Prozess beizutragen. Deshalb erwarten wir von unseren Teammitgliedern bei unseren Produktionen, dass niemand mit Belästigung, Diskriminierung oder Ausgrenzung konfrontiert wird.

16.3 Alle an der Produktion Beteiligten - Kund:innen, freie Mitarbeiter:innen, Statist:innen oder Praktikant:innen - sollten respektvoll und freundlich behandelt werden. Wir möchten ein integratives und freundliches Klima schaffen, in dem wir uns gegenseitig mit Respekt behandeln. Bei Produktionen von Those Youngbloods sollten keine Belästigungen aufgrund des Geschlechts, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, der Religion oder der Herkunft sowie alle andere Formen des Missbrauchs stattfinden.

16.4 Während unserer Produktionen gelten die üblichen Verhaltensregeln am Set: Kein Rennen und kein Schreien, außer im Falle eines Notfalls, Gänge und Fluchtwege nicht blockieren. Jede:r muss dazu beitragen, die Sicherheit der Anderen zu gewährleisten. Es sollte stets auf die Anweisungen der Produktion gehört werden.

16.5 Jede:r, der:die bei Produktionen ein Auto fährt, muss sich stets an die Verkehrsregeln halten. In der Planung der Produktion sollten Autofahrten unter Müdigkeit oder Stress vermieden werden.

16.6 Am Set gibt es eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Alkohol und Drogen. Mitarbeiter:innen, die am Arbeitsplatz unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen stehen, werden sofort vom Dienst suspendiert. Jede:r, der bemerkt, dass ein Mitarbeiter unter Alkoholeinfluss steht, sollte sich an die Produktionsleitung wenden.

16.7 Um die Umwelt zu schonen, planen wir Meetings online, sodass möglichst wenig verreist werden muss. Wir stellen keine PPM-Deck oder Callsheet-Drucke zur Verfügung. Die nötigen Unterlagen werden im Voraus digital zur Verfügung gestellt. Wir arbeiten digital. Auch die Rechnungsstellung erfolgt digital, bitte senden Sie uns keine Papierrechnungen.